Veröffentlicht am Einführung der Intervalljagd hat begonnen

Die Einführung der Intervalljagd per Durchführungsverordnung hat begonnen. In den Landkreisen Aurich und Leer wurden Revierpächter in Vogelschutzgebieten angeschrieben und die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.

Nach unserer Auffassung stellt die Intervalljagd einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar und ist darüber hinaus auch nicht sachlich/wildbiologisch begründet.

Wir empfehlen für eine sachliche Stellungnahme unsere Argumente aus der Verbändeanhörung (Stellungnahme ) zu verwenden. Auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ist hilfreich.