Veröffentlicht am EU-Verordnung 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten (Invasive Alien Species IAS)

Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten (die IAS-Verordnung) trat am 1. Januar 2015 in Kraft und ist ein Baustein der EU-2020-Strategie für biologische Vielfalt. Sie sieht EU-weit eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten vor, die in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgeführt sind.

Für weitere Informationen über die Arten auf dieser Liste klicken Sie hier.

Es sind drei verschiedene Arten von Maßnahmen vorgesehen, die einem international vereinbarten hierarchischen Ansatz zur Bekämpfung von IAS folgen:

Vorbeugung: eine Reihe von Maßnahmen muss ergriffen werden, die verhindern sollen, dass besorgniserregende invasive Arten absichtlich oder unabsichtlich in die EU gelangen.

Frühzeitige Erkennung und rasche Tilgung: Die Mitgliedstaaten müssen ein Überwachungssystem einführen, um so früh wie möglich das Vorhandensein von invasiven gebietsfremden Arten zu ermitteln und rasche Tilgungsmaßnahmen zu ergreifen, um deren Etablierung zu verhindern.

Management: Einige invasive Arten haben sich in bestimmten Mitgliedstaaten bereits gut etabliert, und es bedarf abgestimmter Managementmaßnahmen, damit sie sich nicht weiter ausbreiten und um den Schaden, den sie verursachen, zu verringern.

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer breitet sich zur Zeit die Nilgans (Alopochen aegyptiacus / Egyptian goose) rasant aus.

Alopochen aegyptiacus
Nilsganspaar (Alopochen aegyptiacus)

Bisher ist die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven jedoch noch nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, um einen Managementplan zur raschen Tilgung dieser invasiven Art zu entwickeln.