Veröffentlicht am Geflügelpest sorgt für Einschränkungen bei der Jagd

In Mecklenburg-Vorpommern gilt zurzeit ein Jagdverbot auf Wildvögel, in Schleswig-Holstein sollte auf die Bejagung verzichtet werden.

Nach der Ausbreitung der Geflügelpest im Norden Deutschlands gibt es in zwei Bundesländern Einschränkungen bei der Jagd auf Wildvögel. In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Jagdverbot, in Schleswig-Holstein wird empfohlen, die Bejagung derzeit zu unterlassen.

Mitte vergangener Woche war in Schleswig-Holstein bei mehreren verendeten Wildvögeln erstmals der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden (wir berichteten). Der Landwirtschaftsminister des benachbarten Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, verbot nun vorübergehend, Wildvögel zu schießen, die dem Jagdrecht unterliegen. „Mir ist bewusst, dass diese einschneidende Regelung nicht bei jedem Jäger oder Landwirt auf Gegenliebe stoßen wird“, sagte der SPD-Politiker. Er halte sie aber für eine ganz zentrale und notwendige Maßnahme, um gegen eine weitere Ausbreitung des Geflügelpest-Virus vorzugehen. Ziel sei es, die mögliche Infektionskette zwischen erkrankten Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbrechen, bei der Jäger das Verbindungsglied sein könnten.

Das Jagdverbot betrifft Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagans sowie Stock-, Pfeif-, Krick- und Tafelente (bis 15. Januar 2017), Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe (bis 10. Februar) sowie Ringeltaube, Türkentaube und Höckerschwan (bis 20. Februar). Da im Anschluss an diese Fristen ohnehin die Schonzeit für die einzelnen Wildvogel-Arten beginnt, wird sich die Jagdruhe bis weit ins kommende Jahr hinein erstrecken.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Dr. Robert Habeck (Grüne) erklärte am Mittwoch vor dem Landtag, in den Sperrbezirken, die nach dem Auftauchen der Geflügelpest eingerichtet wurden, sei die Jagd derzeit verboten. Für die übrigen Gebiete empfehle sein Ministerium, dass die Jagd auf Wasservögel derzeit unterbleiben solle. „So kann das Risiko verringert werden, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten“, sagte Habeck. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, könnten und sollten in dieser Saison aber wie geplant auch in den Sperrzonen und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden.

Quelle: Outfox World