Veröffentlicht am Intervalljagd: Ausführungsbestimmungen aufgehoben.

Eine gute Nachricht für alle Grundstückseigentümer, Landwirte und Jäger. Mit einem Einzeiler wurde am 1.12.17 die umstrittene Ausführungsbestimmung zur Intervalljagd in Vogelschutzgebieten durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium ausgehoben.

Allerdings ist das Gesetz zur Intervalljagd immer noch in Kraft und die Landkreise können, wenn sie wollen, Intervalljagdregelungen erlassen. Auch bereits bestehende Intervalljagdverordnungen werden dadurch nicht aufgehoben. Unser Verband hatte im Anhörungsverfahren die Intervalljagdregelung massiv kritisiert.

Dienstanweisung zur Aufhebung der AB Intervalljagd. Download hier