Veröffentlicht am Landesjägerschaft Niedersachsen tritt aus dem Niedersächsischen Heimatbund aus!

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. (LJN) ist ein anerkannter Naturschutzverband und ist mit über 53.000 Mitgliedern die Interessensvertretung für Jagd und Jäger in Niedersachsen.

Aufgrund der fundierten Kritik an der Berichterstattung des Niedersächischen Heimatbundes e. V. (NHB) zur Jagd in Niedersachsen ist die LJN jetzt ausgetreten. Vorausgegangen waren intensive Gespräche und Briefwechsel. Die letztlich erfolglos blieben.

Durch den 99. Niedersachsentag in Norden im Mai 2018 ist der FVN auf den Heitmatbund aufmerksam geworden. Der NHB umfasst 2.500 Mitglieder in ca. 25 Ortsvereinen (Stand 2019). Der NHB wird institutionell vom Land Niedersachsen gefördert . Mit großem Befremden und mit der deutlichen Zurückweisung durch unsere Mitglieder hat der FVN damals die jagdfeindlichen Äußerungen in den „Roten Mappen“ festgestellt:

  • Rote Mappe 2018 – S.21 Die Jagd 218/18
  • Rote Mappe 2017 – Eine Stimme der Naturschutzverbände für den
    Wattenmeerschutz 214/17 hier S. 20 Kap 2. Zur Jagd
  • Rote Mappe 2015 – S. 17 Vogeljagd statt Vogelschutz? – Die Jagd und der Versuch dem Schutzbedürfnis von Wildarten gerecht zu werden 210/15

Die ROTE MAPPE ist seit 1960 der Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen. Sie wird vom NHB, dem Dachverband der niedersächsischen Heimat-, Orts- und Bürgervereine, an die Landesregierung übergeben. Die ROTE MAPPE übt Kritik, spricht Lob aus und stellt Fragen zum Zustand der Heimatpflege in Niedersachsen.

Die Beiträge sind von einem bespiellosen Nicht-Wissen und Fehlinformationen geprägt. Kein Mitglied der „Fachgruppe Natur- und Umweltschutz“ – bis auf Dr. Freund – kam aus der Region und kennt die Verhältnisse vor Ort. Laut Satzung des NHB hat dieser die Interessen der einheimischen Bevölkerung zu vertreten. Es wäre daher durchaus angebracht, wenn der NHB in Fragen der Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer die einheimische Bevölkerung – in diesem Fall also die Insulaner – befragen würden, um
dann deren Meinung an den Ministerpräsidenten heranzutragen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der NHB überhaupt zu der Feststellung kam, dass Zitat “Zudem erscheint es auch vor Ort zunehmend nicht vermittelbar, dass in einem Nationalpark überhaupt aktiv die Jagd ausgeübt wird.“ Unsere Wahrnehmung vor Ort ist, dass die Jagd sogar begrüßt wird und als nachhaltige Nutzung unserer reichen Tierwelt und als Küstenschutzaufgabe z. B. bei der Kaninchenbejagung eine große Akzeptanz erfährt.

Die Jagd, gerade auch die Jagd auf Wasserfederwild, hat in Ostfriesland eine jahrhundertealte Tradition und wird durch die einheimische Bevölkerung nicht in Frage gestellt. Geradezu ein Schlag ins Gesicht der einheimischen Bevölkerung ist die Unterstellung in der Roten Mappe 2018 das die Landesregierung Zitat S. 21 „im eigenen Welterbegebiet eine Jagdausübung auf
geschützte Vogelarten zulässt“ Zitat Ende. Die bejagbaren Vogelarten findet man in der gültigen Jagdzeitverordnung für Niedersachsen. Die dort gelisteten Vögel unterliegen alle einem günstigen Erhaltungszustand und können somit guten Gewissens bejagt werden. Geschützte Vogelarten im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie wird man dort nicht finden. Eine Richtigstellung falscher Behauptungen wäre als seriöser Verein angebracht. Ein entsprechendes Anschreiben des FVN an den damaligen Vorsitzenden Prof. Dr. Hansjörg Küster blieb jedoch bis heute unbeantwortet.

In der Roten Mappe 2018 wird die „Nationalparkevaluierung“ zitiert. Korrekt heißt das Werk: Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Diesen Bericht und seine „Ergebnisse“ lehnt der FVN aus 3 Gründen als irrelevant und irreführend ab:

  • Die Autoren des Berichtes waren ausschließlich Menschen, die nicht aus der Region stammen.
  • Bei der Erstellung des Berichtes wurden keine Menschen/“Stakeholder“ aus der Region befragt.
  • Beteiligte des „Evaluierungsworkshops“ waren nur Vertreter von EUROPPARC, der Nationalparkverwaltung und der niedersächsischen Landesregierung.

Zur Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Die Verfasser der Roten Mappen sollten als „Heimatverein“ wissen, dass die Jagdausübung im Nationalpark grundsätzlich verboten ist. Nur auf den bewohnten Inseln gibt es noch eine Jagdausübung als gesellschaftspolitischen Kompromiss der vor über 36 Jahren geschlossen wurde, als die ostfriesischen Inselgemeinden mit Ihren Gebietskörperschaften dem Nationalpark beigetreten sind. Im Gegensatz zu den nordfriesischen Inseln. Dieser Kompromiss wurde von den Insulanern niemals aufgekündigt und die Insulaner verwehren sich aufs schärfste, dass Sie über ihre Köpfe hinweg diesen Kompromiss aushöhlen wollen und die Kultur der Inselbewohner angreifen.

Die Jagd – auch und gerade auf wilde Enten und Gänse – ist für die Insulaner wesentlich z. B. dafür ihre Kinder für ein Leben auf der Insel zu begeistern, oder um lokale Nahrungsmittel zu erbeuten. Warum will der NHB die Insulaner zwingen gezüchtetes Geflügel zu essen, wo es doch vor der eigenen Haustür erjagt werden kann?

Einen ähnlichen Stellenwert nimmt übrigens der Wassersport ein, den der NHB ebenfalls in seiner Ablehnung des Kite-Sports angreift. Der NHB sollte wissen, dass der Mensch schützt was er nützt. Der von vom NHB propagierte Jagdverzicht auf Wasserwild ist weder nötig, da sich alle bejagten Wasservögel in einen guten Erhaltungszustand befinden, noch entspricht es internationalen Konventionen.

So heißt es z. B. in den Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Managementkategorien für Schutzgebiete Zitat: „In den Richtlinien wird anerkannt, dass kein Gebiet völlig unberührt ist und sich alle Naturgebiete im Wandel befinden und bis zu einem gewissen Maße Berührung mit Menschen haben. In Naturgebieten kommen menschliche Aktivitäten – einschließlich derjenigen traditioneller Gesellschaften und der örtlicher Gemeinschaften – häufig vor. Diese Aktivitäten können mit dem außergewöhnlichen universellen Wert des Gebietes in Einklang stehen, wenn sie ökologisch nachhaltig sind“ (§ 90). Hierauf berufen wir uns.

Es gibt keine(!) wissenschaftliche Forschungsarbeit, die belegt, dass die von den Insulanern ausgeübte Jagd auf Wasserwild oder Zugvögel sich negativ auf die Gesamtpopulation auswirkt. Die Insulaner fordern den NHB nochmals auf den Nationalpark-Kompromiss zu akzeptieren und nicht als Sprachrohr von BUND und NABU im Gewand einer Wattenmeerkoordinationsstelle zu verkommen.

Zur Jagd in Natura-2000 Gebieten, wozu auch der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gehört:
Die Natura 2000-Gebiete sind ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es besteht aus den Schutzgebieten der EU Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Mit derzeit über 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit. Für die Gebiete werden Regelungen zu deren Schutz und Management entwickelt. Aber auch deren Nutzung bleibt möglich. Die EU betont, dass die nachhaltige Jagd eine zulässige Nutzung von Natura 2000 Gebieten darstellt.

Die europäische Jägervereinigung FACE und der europäische Dachverband der Naturschutzorganisationen BirdLife haben bzgl. der Jagd in Natura 2000 Gebieten eine Vereinbarung geschlossen, die die nachhaltige Jagd in diesen Gebieten anerkennt. Vor allem in Deutschland wird jedoch durch den NABU Niedersachsen und dem BUND Niedersachsen von dieser Vereinbarung abgewichen und immer wieder propagiert, dass möglichst große zusammenhängende Schutzgebiete für den Vogelschutz unerlässlich seien und die Jagd auf Wasserwild dort eingestellt wird. Moderne Forschungsergebnisse widerlegen diese Hypothese.

Die Forderung Schutzgebiete jagdfrei zu stellen, wird auch dann immer wieder gerne zitiert, wenn es um „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ wie zum Beispiel das Wattenmeer oder die EU-Vogelschutzgebiete geht. Im Kern beruhen diese Forderungen auf einer Fehlinterpretation des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) und auf einer Fehlinterpretation der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Tatsache ist, dass die Ramsar-Konvention die Vertragsstaaten nach Art. 2/6 zu einer „wohlausgewogenen Nutzung der Bestände ziehender Wat- und Wasservögel“ verpflichtet. Die EU-Vogelschutzrichtlinie gestattet in Artikel 7 ausdrücklich die Jagd auf die in Anhang II aufgeführten Arten. Um diesen Fehlinterpretationen entgegenzuwirken hat die EU einen Leitfaden zu den
Jagdbestimmungen der Richtlinie 79/409/EWG
des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten herausgegeben.

Der FVN fordert den NHB auf, den bewährten Kompromiss zur Jagdausübung auf den bewohnten ostfriesischen Inseln nicht weiter anzugreifen und sich zukünftig aus dieser Diskussion herauszuhalten, oder gemäß seiner Satzung, die einheimische Bevölkerung zu unterstützen die Jagd – so wie sie jetzt ist – zu erhalten.