Veröffentlicht am Niedersachsen – Neue Jagdzeitverordnung

Das Landwirtschaftsministerium (ML) hat die Durchführungsverordnung des NJagdG abgeändert. Die Änderungsverordnung  (Nds. GVBl Nr. 16/2019 vom 20.09.2019, S. 266) ist am 21.09.2019 in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Bejagung von Schwarzwild.

Hier kann die neue Jagdzeitverordnung heruntergeladen werden.

Leider versäumt die jetzige Änderung der Jagdzeitverordnung auch grundlegend die Jagd auf Enten und Gänse neu zu bewerten.

Der Niedersächsische Landtag hatte 2014 einen Arbeitskreis zu der Frage eingerichtet, inwieweit durch die Jagd auf Gänse in Vogelschutzgebieten dort geschützte Arten gefährdet werden. Das endgültige Ergebnis des Arbeitskreises liegt immer noch nicht vor. Mit einer Entscheidung, ob die Jagdzeiten für Wasserwild wieder auf den Stand vor 2014 zurückgeführt werden, ist daher erst im kommenden Jahr zu rechnen.

Unser Verband fordert, dass der Arbeitskreis baldmöglichst Ergebnisse präsentiert. Fast 5 Jahre Forschung zu nur einer Fragestellung ist lang genug. Fakt ist, dass die Jagd in Vogelschutzgebieten bzw. NATURA 2000 – Gebieten eine zulässige Nutzung durch die einheimische Bevölkerung darstellt und bei den rasant steigenden Gänsebeständen auch geboten ist, um Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren.

Siehe Jagd in NATURA 2000 Gebieten.

Siehe Auswirkungen der Jagd in NATURA 2000 Gebieten