Veröffentlicht am NLWKN: Verklappung nordwestlich von Borkum mit Auflagen genehmigt

Presseinformation vom 22. September 2016

Antrag unter strengen Auflagen genehmigt: Zehn Kilometer nordwestlich von Borkum darf die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat im Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ Baggergut verklappen, das aus der Vertiefung der Außenems von Eemshaven bis zur Nordsee stammt. Die Niederlande hatten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen entsprechenden Befreiungsantrag von den Verboten der Verordnung für das Naturschutzgebiet gestellt.

„Diesem Antrag ist jetzt nach einer umfangreicher fachlichen und rechtlichen Prüfung unter verschiedenen Auflagen zugestimmt worden“, informierte der NLWKN in einer Presseinformation. Im Anhörungsverfahren hatten insgesamt sieben Institutionen umfangreiche schriftliche Stellungnahmen abgegeben.

Hintergrund und Anlass des Antrages ist der vom niederländischen Minister für Infrastruktur und Umwelt im September 2014 gefasste Trassenbeschluss zum niederländischen Ausbauvorhaben „Verbesserung Fahrrinne Eemshaven – Nordsee 2015″. Dieses Ausbauvorhaben wurde auf Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen zum Ems-Dollart-Gebiet zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland nach den niederländischen Rechtsvorschriften durchgeführt.

In dem Bescheid des NLWKN an Rijkswaterstaat heißt es, dass ausschließlich Sandmaterial auf einer schon bestehenden Klappstelle (P0) im Naturschutzgebiet verbracht werden darf. Eine andere Klappstelle (P4) soll geschont werden, weil dort bereits seit 1995 nicht mehr verklappt wurde. Die ausbaubedingt maximal zulässige Gesamtmenge hat der NLWKN auf 2.3 Millionen Kubikmeter festgelegt; dazu kommen unterhaltungsbedingt maximal weitere 640.000 Kubikmeter pro Jahr. Die unterhaltungsbedingte Verklappung darf nur vier Jahre lang durchgeführt werden. Darüber hinaus darf im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar nicht verklappt werden.

Der NLWKN fordert außerdem begleitende Untersuchungen, die im Einzelnen noch abzustimmen sind. Vor dem Hintergrund, dass das Ems-Ästuar von einer Vielzahl von Fahrwasserausbauten und -unterhaltungen sowie weiteren von Menschen verursachten Änderungen beeinflusst wird, deren Wirkungen sich überlagern, hat der NLWKN in seinen Auflagen die Erarbeitung einer gemeinsamen ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement gefordert. Die Grundlage bildet hierbei das von Deutschland und den Niederlanden am 22. August 1996 unterzeichnete Ems-Dollart-Umweltprotokoll. Entsprechend den Zielen dieses Vertrages sollen die Gewässergüte und die Natur des Ems-Ästuars verbessert und daher die Belastungen durch Verklappungen systemweit vermindert werden.

In der Presseinformation des NLWKN heißt es abschließend: „Die naturschutzfachliche Prüfung hat ergeben, dass das Naturschutzgebiet trotz der geplanten Verklappung nicht beeinträchtigt wird“. Und weiter wird erläutert: „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Befreiungen von den Verboten möglich, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. An der Verwirklichung des Vorhabens „Verbesserung der Fahrrinne Eemshaven – Nordsee“ besteht unzweifelhaft ein überwiegendes öffentliches Interesse, das insbesondere durch den rechtskräftigen niederländischen Trassenbeschluss dokumentiert wird“.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:

Herma Heyken NLWKN-Direktion Pressesprecherin

Am Sportplatz 23, D-26506 Norden

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