Veröffentlicht am Schwellenwerte für Feldhasenbejagung

rabbit-1581187_1920Das hessische Umweltministerium hat per Erlass Schwellenwerte für eine Bejagung des Feldhasen veröffentlicht. Danach soll bei einem Herbstbesatz von weniger als drei Feldhasen pro 100 Hektar keine Bejagung erlaubt sein. Bei einer Dichte von drei bis zehn Hasen je 100 Hektar können maximal 20 Prozent des Herbstbesatzes erlegt werden. Tummeln sich mehr als zehn Langohren auf 100 Hektar, dürfen bis zu 30 Prozent geschossen werden.

Die rund 220 Niederwild-Hegegemeinschaften sollen etwa ab Ende September auf jeweils 20 Prozent ihrer Feldfläche den Herbstbesatz durch Scheinwerferzählungen ermitteln und diese Zahlen per Internet in. das Formular Feldhasenberechnung der Obersten Jagdbehörde eingeben. Dann erhalten sie für ihren Bereich automatisch eine Bejagungsempfehlung. Diese gilt für alle Reviere der Hegegemeinschaft einschließlich der Waldjagden. Auch Hegegemeinschaften, die in diesem Frühjahr keine Hasentaxation durch führen konnten, können eine Bejagungsempfehlung erhalten, wenn sie bei der Herbstzählung die Schwellenwerte überschreiten. Damit rückt das Umweltministerium von seiner früheren, gegenteiligen Aussage ab.

Die Stockente kann in Hessen zunächst wie gewohnt bejagt werden. Allerdings sollen Erpel und Ente künftig in der Streckenliste getrennt aufgeführt werden. Vorgesehen ist auch ein Telemetrie- und Beringungsprojekt durch die Universität Gießen. Dies alles soll Aufschluss über die Besatzentwicklung der Stockente und deren Bejagbarkeit geben.

Die neuen Regelungen basieren auf der umstrittenen Hessischen Jagdverordnung (JVO), die 2016 in Kraft getreten ist.

roe Wild und Hund 19/2016 S. 86