Veröffentlicht am Streit um Jagdpachtverträge – Ostfriesland

Mit dem erneuten Abschluss der Jagdpachtverträge auf den ostfriesischen Inseln Wangerooge, Langeoog, Baltrum und Norderney ist ein Streit zwischen Umweltminister Lies und der Landwirtschaftsministern Otte-Kinast ausgebrochen.

Wir vom FVNJ e. V. begrüßen ausdrücklich die neuen Jagdpachverträge, da das Land Niedersachen damit eindrücklich klar gestellt hat, dass die einheimischen Menschen Schutz und Nutzen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nachhaltig leben können und dürfen.

Für die betroffenen Insulaner und jetzigen Jagdpächter ist dieser Streit völlig unverständlich. Bereits 1986 wurde im Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer die Jagd auf den bewohnten ostfriesischen Inseln einvernehmlich mit den Insulanern, den Naturschutzverbänden und der Landesregierung geregelt.

Bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes 2001 wurde das Jagdrecht der Insulaner dann noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Die Festschreibung des Jagdrechts der einheimischen Bevölkerung in einem Nationalpark entspricht dabei internationalen Regelungen. Ebenso betont die Europäische Kommission, dass die Jagd eine zulässige Nutzung in NATURA 2000 Gebieten darstellt, wozu der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gehört. Darüber hinaus ist die Jagd auf Wasserwild – wie Enten und Gänse – ein altes verbrieftes Recht der Ostfriesen.

Im Übrigen weisen die jetzt gültigen Jagdpachtverträge weit über das Nationalparkgesetz hinausgehende Einschränkungen auf u. a.:

  • Einschränkung der Jagdhundeausbildung.
  • Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserwild um weitere 33 Tage. Das entspricht rd. 27 % der momentan maximal gültigen Jagdzeit auf Enten und Gänse!
  • Einschränkung bei Gesellschaftsjagden.
  • Einführung von Jagdruhezonen auf den bejagbaren Flächen.
  • Einschränkung der Wasserwildjagd in der Zwischenzone des Nationalparks.

Mit der niedersächsischen Jagdzeitverordnung von 2014 wurden die Pfeifente und die Krickente vom Speiseplan der einheimischen Bevölkerung gestrichen, da die Bejagung auf den ostfriesischen Inseln untersagt wurde. Im übrigen Niedersachsen dürfen diese Entenarten jedoch weiterhin bejagt werden. Schon damals wurden die Insulaner diskriminiert.

Jetzt fordern die am Festland ansässigen Naturschutzverbände die Einstellung der Jagd auf die Waldschnepfe. Das die Insulaner nun auch keine Schnepfen mehr essen dürfen sollen, ist nicht nachvollziehbar.

Waldschnepfe – Bild: Ronald Slabke

Die Waldschnepfe (Scolopax rusticola) ist ein Allerweltsvogel, der als heimischer Brutvogel und als Zugvogel auf den ostfriesischen Inseln und im übrigen Niedersachsen vorkommt. Die Population der Waldschnepfe ist völlig ungefährdet! Wir sprechen hier über ca. 15 Millionen Tiere dieser Art nur in Europa. Die Waldschnepfe ist auch keine wertbestimmende Art im Nationalpark Wattenmeer, d.h. sie fällt nicht unter den Schutzzweck dieses Gesetzes. Allein dass die Waldschnepfe ein Zugvogel ist, rechtfertigt kein Jagdverbot auf die Waldschnepfe.

Die Insulaner leben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und sind seit Jahren Angriffen niedersächsischer Naturschutzorganisationen auf Ihre Lebensart und Kultur ausgesetzt. Immer mit der Begründung Nationalpark – besondere Schutzverpflichtung – Weltnaturerbe – Vorbildfunktion – internationales Renommee. Das lässt sich leicht fordern, wenn man selbst nicht in einem Park mit seinen massiven Einschränkungen lebt. Von daher bedanken sich die Insulaner ausdrücklich bei Ihrer Landesregierung für die jetzt abgeschlossenen Jagdpachtverträge.