Veröffentlicht am Trophäenjagd im Wattenmeer

Die Grünen-Politiker in Niedersachsen werden nicht müde die Jagd auf Zugvögel im Wattenmeer an den Pranger zu stellen. Anfang Dezember 2018 äußerte sich die ehemalige Landesvorsitzende der Grünen und jetzige Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages Frau Meta Janssen-Kusz zu diesem Thema.

Der kundige Ostfriese wundert sich bei den vorgebrachten Argumenten. Das Wattenmeer gehört seit 1986 zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Im Wattenmeer ist die Jagd aufgrund der Nationalparkgesetzgebung (NWattNPG) verboten. Somit gibt es keine Jagd auf Zugvögel im Wattenmeer seit dieser Zeit mehr. Lebt Frau Janssen-Kusz in der Vergangenheit, oder wurde sie nur schlecht informiert? Man weiß es nicht genau.

Überhaupt Jagd auf Zugvögel in Deutschland, ist das etwas illegales oder gar verwerfliches? Weder noch. Die Jagd auf Vögel wird bei uns durch die verschiedene gesetzliche Vorschriften geregelt.

Insbesondere die Jagd auf die Waldschnepfe auf den ostfriesischen Inseln wird seit 2016 von den Grünen, der Nationalparkverwaltung und verschiedenen Naturschutzverbänden thematisiert. Ziel: Die Jagd auf diese Wildart zu verbieten. Grund: Die Waldschnepfe sei ein Zugvogel, das würde nicht zum Image des Nationalparks als größtes Zugvogeldrehkreuz Europas passen. Außerdem habe sich Niedersachsen zu einem „Zugvogelschutz“ verpflichtet.

Gerne wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass der einzige Grund der Bejagung der Waldschnepfe die Trophäe, die sogenannte Malerfeder sei. Nun kann sich kaum einer etwas unter der „Malerfeder“ vorstellen, darum hier ein Bild dieser sagenhaften „Trophäe“:

Malerfeder im Größenvergleich

Ob eine so winzige Feder wirklich der ausschlaggebende Grund zur Bejagung der Waldschnepfe sein soll, wie es uns NABU & Co glauben machen wollen, mag jeder selbst beurteilen.

Allein dass die Waldschnepfe ein Zugvogel ist, rechtfertigt kein Jagdverbot, da es keinen expliziten Zugvogelschutz im NWattNPG oder in einer anderen Rechtsvorschrift gibt. Es gibt nur einen Vogelschutz, der sich auf die EU-Vogelrichtlinie bezieht. Die EU-Vogelrichtlinie ist aber vom Grundsatz her eine Bewirtschaftungsrichtlinie und führt zur Zugvogelbejagung folgendes aus:

Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie sieht vor:

„Die Mitgliedstaaten vergewissern sich, dass bei der Jagdausübung — gegebenenfalls unter Einschluss der Falknerei —, wie sie sich aus der Anwendung der geltenden einzelstaatlichen Vorschriften ergibt, die Grundsätze für eine vernünftige Nutzung und eine ökologisch ausgewogene Regulierung der Bestände der betreffenden Vogelarten, insbesondere der Zugvogelarten, eingehalten werden und dass diese Jagdausübung hinsichtlich der Bestände dieser Arten mit den Bestimmungen aufgrund von Artikel 2 vereinbar ist Sie sorgen insbesondere dafür, dass die Arten, auf die die Jagdvorschriften Anwendung finden, nicht während der Nistzeit oder während der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit bejagt werden. Wenn es sich um Zugvögel handelt, sorgen sie insbesondere dafür, dass die Arten, für die die einzelstaatlichen Jagdvorschriften gelten, nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen bejagt werden. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle zweckdienlichen Angaben über die praktische Anwendung der Jagdgesetzgebung.“

Genau diese Restriktionen: Keine Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen, werden bereits durch die Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen berücksichtigt.

Man erkennt leicht, dass die vorgebrachten Argumente rein ideologisch geprägt und daher abzulehnen sind. Einzig wildbiologische Argumente sollten gelten, wenn es um Jagdbeschränkungen geht. Bei einem europäischen Gesamtbestand von ca. 15 – 17 Mio. Waldschnepfen wird der Bestand als völlig ungefährdet (least concern) eingestuft.

Die Waldschnepfe ist im Anhang II der EU-Richtlinie gelistet und ist somit legal in Deutschland und allen anderen europäischen Ländern eine jagdbare Zugvogelart, die äußerst delikat schmeckt und den Speiseplan vieler Jäger in Niedersachsen und Europa nachhaltig bereichert:

Traditionelles Schnepfenessen Altjahrsabend.