Veröffentlicht am Gänsefraßschäden in der Rastsaison 2014/15

Laut Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft-, Küsten und Naturschutz (NLWKN) waren an der niedersächsischen Küste in der Rastsaison 2014/15 insgesamt 36 Landwirte mit einer Fläche von 581 ha von Großschadensereignissen im Ackerbereich betroffen. Dafür hat das Land an die betroffenen Landwirte über das sogenannte Rastspitzenmodell auf Acker insgesamt 250.813, – Euro gezahlt.

Aufgrund der Modellspezifikation mußten die betroffenen Landwirte für Schäden durch Gänse auf Ackerflächen 313.740 € selbst aufbringen!

Fraßschäden auf Grünland und verkotete Weideflächen werden bisher gar nicht entschädigt.Verkotung2016

Dazu die Landesregierung am 14.04.2015 in Drucksache 17/3324:

Die Landtagsentschließung enthält ferner den Prüfauftrag zur Anwendung eines Rastspitzenmodells für überwinternde Gänse auf Grünland. Damit sollen Großschadensereignisse, verursacht durch sogenannte Gänserastspitzen, auf im Vertragsnaturschutz bewirtschafteten Grünlandflächen finanziell abgepuffert werden. Bislang gibt es für die Anwendung eines solchen Rastspitzenmodells noch keine geeignete Methodik. Das MU hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gebeten, ein praxistaugliches Verfahren in einem zu vergeben-den Gutachten entwickeln zu lassen. Ähnlich wie bei der seinerzeitigen Entwicklung eines Rastspitzenmodells auf Acker wird mit einer mehrjährigen Bearbeitungszeit gerechnet.

Der Umfang von ausgewiesenen Großschadensereignissen unterliegt deutlichen jährlichen Schwankungen. So wurden solche Ereignisse in der Rastperiode 2013/14 auf nur 260 ha festgestellt, der Mitteleinsatz an betroffenen Landwirte belief sich auf ca. 72.500,- Euro.

Die betroffenen Landwirte mußten in diesen Fällen 140.400 € an Schaden selbst tragen.

Es könnte nun der Eindruck entstehen, dass es in einem Jahr mehr und in anderen Jahren weniger landwirtschaftliche Schäden gäbe. Dem ist nicht so. Aufgrund der wachsenden Gänsepopulationen steigen die landwirtschaftlichen Schäden kontinuierlich an. Die ausgewiesenen Schäden fluktuieren hingegen beträchtlich, da nur Schäden auf sogenannten Vertragsnaturschutzflächen und dort auch nur auf Ackerflächen entschädigt werden.