Die Aucupio – die freie Wasserwildjagd der Ostfriesen

Die Nähe zum Meer, große Moore und Feuchtgebiete, zahlreiche Siele und Entwässerungskanäle kennzeichnen die Landschaft der Frieslande. Ein Paradies für Wasservögel aller Art. Daher hat die Jagd auf Wasserwild in den Frieslanden eine lange Tradition und ist ein elementares Kulturgut der Friesen. 1785 wurde die freie Jagd (Aucupio) auf wilde Gänse und Enten durch die damalige Ritterschaft festgeschrieben (vgl. Eule, Forst- und Jagdgeschichte Ostfrieslands Bd. III, S. 63 ff.). Im königlich hannoverschen Forst- und Jagdgesetz von 1838 – Jagdordnung für die Provinz Ostfriesland – wurde die Aucupio derart geregelt, das jeder auch zur Jagd nicht berechtigte Eingesessene wilde Gänse, Enten und Schwäne sowie sonstige wilde Wasservögel jagen und fangen durfte. Ausgenommen war nur die Brutzeit vom 15.4. – 15.7. eines jeden Jahres.

Die Jagd auf Wasserwild hat in den Frieslanden eine lange Tradition und ist ein elementares Kulturgut der Friesen.

Zurückführen lässt sich dieses Recht der freien Wasserwildjagd auf die Emder Konvention. Dies war ein Vertrag vom 14. März 1744, der die Annexion der Grafschaft Ostfriesland durch Preußen nach dem Aussterben der einheimischen Dynastie der Cirksena regelte. In der Emder Konvention wurden die alten Rechte und Privilegien der Stadt Emden und der Landesstände von Preußen anerkannt.
Die Emder Konvention ist zumindest was die Aucupio betrifft, niemals gekündigt worden oder durch höherrangiges Recht ersetzt worden.

Die Herrlichkeit Preußens endete mit der napoleonischen Franzosenzeit. Zunächst war Ostfriesland Teil des Königreichs Holland und dann von 1810 bis 1813 französische Provinz, und zwar als Departement Ems-Oriental (Osterems).

Nach dem Wiener Kongress von 1815 kam Ostfriesland dann zu Hannover. Die folgende Zeit war geprägt von wirtschaftlichem Stillstand, ja sogar Rückschritt, meinen die Chronisten.

Das Königlich-hannoversches Forst- und Jagdgesetz vom 31. Juli 1838 S. 11 §3 erkennt die Aucupio d. h. die freie Jagd auf wilde Enten, Gänse und Schwäne und sonstige wilde Wasservögel durch einheimische Ostfriesen ausdrücklich an.

1850 erließ König Ernst August von Hannover das „Gesetz zur Aufhebung des Jagdrechts auf fremden Grund und Boden“. Das Jagdrecht wird nun vollständig an den Grundbesitz gebunden. § 15 die für einzelne Landesteile erlassenen Jagdordnungen werden aufgehoben. Ausnahme in § 30 die Aucupio! D. h. das Recht der Ostfriesen zur Jagd auf wilde Enten und Gänse.

Das Königreich Hannover erlässt am 11. März 1859 eine neue Jagdordnung. Durch § 16 auf S. 10 der Jagdordnung wird erneut die Aucupio bestätigt.

Nach der Niederlage Hannovers im Krieg bei Langensalza 1866 wurde Ostfriesland wieder preußisch – und blieb es bis 1945. (Gesetz betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie vom 20. September 1866).

Die preußische Jagdgesetzgebung sollte bereits 1855, 1879 und 1883/84 novelliert werden. Alle diese Gesetzesvorlagen scheiterten jedoch. Erst 1907 wurde eine neue preußische Jagdordnung kodifiziert. Im Anhang A auf S. 193 der preußischen Jagdordnung vom 15.Juli 1907 wird die Aucupio der Ostfriesen wiederum bestätigt.

Im Zuge der Novemberrevolution von 1918 geht der Freistaat Preußen, aus der preußischen Monarchie hervor. Mit dem verfassungswidrigen „Preußenschlag“ von 1932 unterstellte Reichskanzler Franz von Papen das Land der Reichsregierung und nahm ihm so seine Eigenständigkeit. Damit hatte der Freistaat in der Zeit des Nationalsozialismus de facto bereits aufgehört zu existieren, auch wenn formal eine preußische Regierung unter Hermann Göring weiter amtierte. Bis dahin wurde keine neue Jagdordnung für Preußen und somit Ostfriesland erlassen. Nachfolgende Jagdordnungen können somit auch keine Rechtswirkung auf die Aucupio entfalten, da Preußen durch einen verfassungswidrigen Staatsstreich seine Souveränität verloren hatte. Mit der Auflösung Preußens im August 1946 wurde die Provinz Hannover für kurze Zeit ein eigenes Land, das im November 1946 im Land Niedersachsen aufging. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestimmte das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 auch de jure die Auflösung Preußens.

Am 24.06.1952 gründete sich die „Interessengemeinschaft Ostfriesischer Wasserjäger e. V.“ in Emden. Zur Wiedereinführung der freien Wasserjagd der Ostfriesen könnte die Interessengemeinschaft einige Erfolge erzielen:

Am 02.02.1954 verfasste der LK Aurich eine Resolution zur Wiedereinführung der freien Wasserjagd (Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv – Staatsarchiv Aurich – Dep. 201 Nr. 1608). Diese Resolution ist bis heute nicht wiederrufen worden.

Am 11.02.1957 bestätigt der Präsident Carl Stegmann der Ostfriesischen Landschaft das Recht der Ostfriesen auf die Aucupio in diesem Schreiben (Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv – Staatsarchiv Aurich – Dep. 201 Nr. 1608). Stegmann beschreibt in seinem Unterstützungsschreiben die Aucupio  als „für jeden Ostfriesen wertvolles Rechts- und Kulturgut“.

Das Fortwirken mittelalterlicher Rechtsübertragung in die Gegenwart wurde zuletzt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.09.1982 Az 13 U 58/80  / 79 O 329/79 bestätigt. In diesem spektakulären Fall ging es um die Entenjagd an der Niederelbe. Nach zulesen bei Götz Landwehr. Link zum Dokument.

Die Bundesrepublik Deutschland hat in den 1990 Jahren die Friesen als nationale Minderheit anerkannt und sich mit der Zeichnung des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet ihre Kultur zu bewahren – wozu unzweifelhaft die Jagd auf Wasserwild gehört.

2016 gewinnen die Samen – eine nationale Minderheit in Schweden – ihren Rechtsstreit um Jagd- und Fischereirechte gegen den Staat Schweden. Mehr Infos hier und hier.

Es wird Zeit, dass die Friesen ihre historischen Jagdrechte ebenso einklagen, um sich gegen die Anfeindungen Aussenstehender zu wehren.