Gänse, Gänse, Gänse

Seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts nehmen die Bestände an Wildgänsen zu. So haben sich beispielsweise die westeuropäischen Bestände der Blessgans von ehemals rund 60.000 auf rund 1,2 Mio. Tiere erholt. Der Bestand der Graugans – sie galt bei uns fast als ausgestorben – hat sich auf gut 610.00 Exemplare erhöht (Moojij, J.; Fox et al.). Der Bestand der Nonnengans hat sich in den letzten 30 Jahren in der Nordseeregion fast verfünffacht und liegt nun bei zirka 140.000 Vögeln (Blew et. al.). Heute sind mit Ausnahme der Ringelgans (Branta bernicla), der Zwerggans (Anser erythropus) und der Waldsaatgans (Anser fabalis fabalis) die in Friesland vorkommenden Wildganspopulationen sehr stabil und wachsen weiter; ein Trend, der übrigens für den gesamten westeurasischen Raum gilt.

Die aktuellen und geplanten Einschränkungen der Jagd auf die häufig vorkommenden Gänsearten in Friesland sind auf Basis der Fakten des Bestandsmonitorings nicht zu rechtfertigen. Blessgans, Graugans und Nonnengans können ohne negativen Einfluss auf die Bestandsentwicklung nachhaltig jagdlich genutzt werden.

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Projektion der Populationsentwicklung nordischer Gänse

Ab Oktober erreichen die nordischen Wildgänse Norddeutschland, um hier zu überwintern und um sich die nötigen Energiereserven anzufressen, die sie für den Rückflug in ihre arktischen Brutgebiete benötigen. Als Herbivoren bevorzugen die Wildgänse landwirtschaftliche Kulturen und Grünlandflächen. Die massiv angestiegenen Wildganszahlen in Verbindung mit einer bis in den Mai verlängerten Bleibezeit (NLWKN 2011, S. 3) führen zu Problemen mit der Landwirtschaft:

  • Überweidung des Grünlands
  • Minderertrag auf Kulturflächen wie Wintergetreide
  • Geringe Kulturkonkurrenz führt zu stärkerem Unkrautdruck und somit zu höherem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
  • Ungleiche Abreife von Getreide durch Gänseverbiss führt zu höherem Einsatz von chemischen Wachstumsreglern.
  • Veränderung der Grünlandnarbe erfordert Nachsaat und erhöhten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Verkotung des Futters bei der Futtermittelgewinnung auf Grünland. Durch die gesetzlichen Bestimmungen in der Futtermittelhygiene sind „Kot und Urin verbotene Stoffe im Futter“ 1
  • Einbringen virulenter Keime in Tierbestände
  • Trittschäden
  • Fehlende Entschädigungsregelungen zur Kompensation von Gänsefraßschäden durch das Land Niedersachsen.
Weideschaden durch Gänse
Weideschaden durch Gänse
Verkotung durch Gänse
Verkotung durch Gänse

Zu allen genannten Problemfeldern wurden in der Vergangenheit bereits entsprechende Untersuchungen angestellt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen sich wie folgt darstellen (Mehr).

Weitere Informationen zum Thema Gänseproblematik und nachhaltige Nutzung der Gänsebestände in Friesland:

  1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene und Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene