Veröffentlicht am Gänsefraßschäden: Landwirt erhält 75.000 Euro Entschädigung

Schutzkorb, um Fraßschäden zu bewerten. Im Hintergrund Grubbing-Schäden.

Das Land Niedersachsen verliert einen Musterprozess gegen einen Milchviehalter aus dem Rheiderland. Das Gericht stellte fest, dass die Grenze des „Zumutbaren“ im Rahmen der Sozialpflicht deutlich überschritten wurde. Die diversen Schutzvorschriften z. B. Vogelschutzgebiet, Bundesnaturschutzgesetz, EU-Vorschriften führen in der Konsequenz zu einer übermäßigen Beeinträchtigung, die die Existenz des Betriebes gefährden, wie das Gericht feststellte.

Das Gericht hat anerkannt, das der Erhalt von Grünlandflächen in vielerlei Hinsicht anzustreben sei. Das gilt insbesondere für extensiv genutze Flächen und die traditionellen Grünlandstandorte in Nordwestniedersachsen, die vornehmlich der Milcherzeugung dienen. Grünlandflächen sind nicht nur Produktionsgrundlage für bäuerliche Betriebe, sie fungieren auch als wichtige CO2-Senke, Habitate für Tier- und Pflanzenarten, unverzichtbarer Wasser- und Erosionsschutz, wertvoller Bestandteil des Landschaftsbildes und Standort für die Produktion von hochwertigen Grundnahrungsmitteln, wie Fleisch und Milch.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass für die Zukunftsfähigkeit der Grünlandnutzung ein gutes Einkommen der Bewirtschafter unverzichtbar ist.