Veröffentlicht am Zeitweises Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals

VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES vom 30. Januar 2023 umfasst das Verbot der Freizeitfischerei von Aal im maritimen Bereich. Das ist für Angler natürlich frustrierend. Wichtiger ist jedoch, dass die Glasaalfischerei zur Sicherung von Besatzmaßnahmen weiterhin erlaubt sein wird.

Die generelle Verlängerung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate hat bei gleichzeitiger, geringer Schutzwirkung, massive sozioökonomische Folgen für strukturschwache Küstengebiete in Dänemark, Schweden und Deutschland und steht im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen von Blue Economy und Green Deal.

Aalreuse wird geleert

Die Effekte der bisher gültigen, dreimonatigen Schonzeit sind unseres Wissens von der europäischen Kommission bisher weder ausgewertet, geschweige denn evaluiert worden. Genau das wäre aber die Grundvoraussetzung gewesen, bevor man eine Managementmaßnahme verändert. (s. Deutscher Anglerverband e. V.)

Florian Stein ist für Europaangelegenheiten beim Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV) zuständig. Zuvor hat er sich mehr als fünf Jahre lang für die Sustainable Eel Group (sustainable = nachhaltig) professionell mit dem Europäischen Aal auseinandergesetzt. Florian Stein ist ein Befürworter des Drei-Säulen-­Modells der Nachhaltigkeit. Danach müssen die drei Säulen Umwelt, Soziales und Wirtschaft in jedem Lösungsansatz berücksichtigen, um erfolgreich zu sein. In Bezug auf Aal heißt das, ein generelles Fangverbot (Umwelt) vernachlässigt den Einbezug von Wirtschaft (bspw. Verhinderung von Wilderei und illegalen Exporten durch einen verantwortlich handelnden Aalsektor) und Sozialem (bspw. Bewahrung der diversen, regionalen Zubereitungsarten, die Möglichkeit zu angeln). Aus seiner Sicht kann eine Bestandserholung nur erfolgreich sein, wenn alle Interessengruppen in die Lösung des Problems miteinbezogen werden. Pauschalisierte Fangverbote werden von der Politik gerne als vermeintlich einfach umzusetzendes und effektives Mittel vorgeschlagen. Der Nachweis über tatsächliche Auswirkungen der verschiedenen Fischereimethoden bleibt dabei meist aus – wie gegenwärtig beispielsweise bei den Diskussionen um die Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Zuge der EU-Biodiversitätsstrategie 2030

Für die Inselbewohner im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat das Aaalfangverbot weitreichende Folgen. Während am Festland Aale vorranging in Binnengewässern geangelt werden, findet der Aalfang von den Inseln aus im Meer statt – dass ist nun verboten – oder mit Reusen in den wattseitig gelegenen Schlooten. Diese Reusen können aber nach dem 31.03. nicht mehr bedient werden, da dann das Betreten der Nationalparkflächen zum Zweck der Freizeitfischerei dann nicht mehr gestattet ist.

Dieses Problem beleuchtet folgender Videobeitrag